am 04. Dezember 2021 tritt die neue Coronaverordnung des Landes RLP in Kraft! Ab Samstag gelten daher auch bei uns folgende Regeln:
1. Für das Restaurant gilt die 2G+ Regel (für bereits 3mal geimpfte die 2G-Regel), für den Weihnachtsmarkt die 2G Regel!
Bei Ankunft wird bei der Einlasskontrolle geprüft, ob Sie eine Reservierung für das Restaurant haben oder nur auf den Weihnachtsmarkt möchten.
- Im Falle des Restaurantbesuchs müssen Sie Ihren Geimpft-/Genesenennachweis vorlegen + einem aktuellen, negativen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden. Außerdem ist ein Ausweisdokument mit vorzulegen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein...)
Sind Sie bereits 3mal geimpft, benötigen Sie keinen zusätzlichen Test, dann gilt die 2G-Regel!
Sie erhalten dann zusätzlich ein Einlassbändchen, welches Sie bitte bis zum Verlassen unseres Hauses tragen!
- Im Falle des reinen Weihnachtsmarktbesuchs müssen Sie Ihren Geimpft-/Genesenennachweis vorlegen + ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein...)
- Kinder und Jugendliche benötigen bis 12 Jahre keinen Nachweis, Kinder ab 12 Jahre + 3 Monate benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen aktuellen, negativen Testnachweis.
Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne telefonisch unter 02644-980780.
Es ist für uns alle keine angenehme Situation, wir freuen uns dennoch auf eine weiterhin traumhafte Vorweihnachtszeit mit Ihnen!
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